Räum- und Streupflicht: Das gilt für Eigentümer.
Die Räum- und Streupflicht trifft in Düsseldorf fast jeden Grundstückseigentümer. Die Stadt gibt die Pflicht per Satzung an die Anlieger weiter. Wer nicht rechtzeitig räumt und streut, haftet für Stürze auf dem eigenen Gehwegabschnitt. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer wann handeln muss, welche Flächen dazugehören und wie Sie sich absichern.
- Wer: die Gemeinde per Gesetz, in der Praxis der Grundstückseigentümer per Satzung.
- Wann: üblicher Rahmen montags bis samstags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr.
- Was: Gehweg vor dem Grundstück, Hauszugang, Zufahrt, Standplatz der Mülltonnen.
- Wie breit: meist ein Streifen von 1 bis 1,5 Metern, damit zwei Menschen aneinander vorbeikommen.
- Risiko: Schadensersatz, Schmerzensgeld und ein Bußgeld der Stadt.
Wer die Räum- und Streupflicht wirklich trägt.
Zuständig ist zunächst die Gemeinde. Sie sorgt für die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwegen. Das Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen erlaubt ihr aber, diese Aufgabe per Satzung auf die Anlieger zu übertragen. Nahezu alle Städte in NRW nutzen diese Möglichkeit, Düsseldorf ebenfalls.
Damit wird aus einer kommunalen Aufgabe eine private Pflicht. Sie als Eigentümer räumen den Gehweg vor Ihrem Grundstück, die Stadt kümmert sich um die Fahrbahnen und die Hauptverkehrswege. Rechtlich steht dahinter die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle beherrscht, sichert sie ab. Verletzen Sie diese Pflicht, greift der Schadensersatzanspruch nach Paragraf 823 Absatz 1 BGB.
So finden Sie Ihre konkreten Pflichten.
Die verbindlichen Details stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung Ihrer Stadt. Dort lesen Sie, welche Straßenabschnitte Ihnen zugeordnet sind, in welchem Zeitfenster Sie räumen und welche Streumittel erlaubt sind. Ein Blick auf das Straßenverzeichnis der Satzung lohnt besonders bei Eckgrundstücken und bei Wegen hinter dem Haus.
Vermieter geben die Pflicht häufig an die Mieter weiter. Das funktioniert nur über eine klare Regelung im Mietvertrag, ein Aushang im Hausflur reicht nicht. Wie diese Übertragung sauber gelingt und welche Kontrollpflicht bleibt, behandeln wir in einem eigenen Beitrag.
Diese Zeiten gelten beim Räumen und Streuen.
Der übliche Rahmen in Düsseldorf und im NRW-Umland: montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Prüfen Sie die genauen Uhrzeiten in Ihrer örtlichen Satzung, einzelne Kommunen weichen ab.
Innerhalb dieser Zeiten räumen Sie unverzüglich nach dem Schneefall. Fällt Schnee am frühen Morgen, muss der Weg zum Beginn des Zeitfensters frei sein. Bei anhaltendem Schneefall räumen Sie mehrfach, sobald der Aufwand zumutbar bleibt. Nach 20 Uhr endet die Pflicht, am nächsten Morgen beginnt sie erneut.
Ein Wintereinbruch am Sonntagmorgen verlangt dieselbe Sorgfalt wie ein Montag. Nur das Zeitfenster beginnt zwei Stunden später.
Auch bei Glatteis ohne Schnee gilt die Streupflicht. Sie greift, sobald sich tatsächlich Glätte bildet. Der Bundesgerichtshof stellte dazu am 12. Juni 2012 klar (Aktenzeichen VI ZR 138/11): Eine allgemeine Glättegefahr allein löst noch keine Streupflicht aus, entscheidend ist die konkrete Gefahrenlage vor Ort. Vorbeugend streuen müssen Sie also nicht, aufmerksam beobachten aber schon.
Diese Flächen räumen Sie, in dieser Breite.
Die Pflicht endet nicht an der Grundstücksgrenze. Sie umfasst den Gehweg entlang Ihres Grundstücks, den Zugang zum Haus, die Zufahrt zur Garage und den Standplatz der Mülltonnen. Fehlt ein Gehweg, räumen Sie einen sicheren Streifen am Fahrbahnrand.
Als Breite gilt in der Regel 1 bis 1,5 Meter. So kommen zwei Personen mit Kinderwagen oder Rollator aneinander vorbei. Den Schnee schieben Sie auf den Grundstücksrand oder an den Bordstein, ohne Gullys, Hydranten und Straßeneinläufe zu verstopfen. Auf der Fahrbahn darf der Schnee nicht liegen bleiben.
Streuen: worauf es bei Glätte ankommt.
Streuen Sie erst, wenn der Schnee weg ist. Streugut auf einer Schneedecke wirkt kaum und verschwindet beim nächsten Räumen. Bringen Sie das Material dünn und gleichmäßig auf, besonders an Gefällen, Treppen und vor der Haustür. Nach dem Tauwetter kehren Sie den Splitt zusammen, sonst wird er selbst zur Rutschgefahr.
Ein sicher geräumter Gehweg kostet 20 Minuten Arbeit. Ein Sturz mit Oberschenkelhalsbruch kostet Sie fünfstellig.
Haftung: das passiert bei einem Verstoß.
Stürzt jemand auf Ihrem ungeräumten Abschnitt, haften Sie für den Schaden. Der Verletzte fordert Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Paragraf 253 Absatz 2 BGB. Bei einem Bruch summieren sich diese Beträge schnell auf mehrere Tausend Euro, bei Dauerschäden deutlich mehr.
Ihre Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden meist. Prüfen Sie vor dem Winter, ob der Winterdienst in Ihrer Police eingeschlossen ist. Vermieter brauchen dafür in der Regel eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Zusätzlich ahndet die Stadt den Verstoß als Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die jeweilige Satzung fest. Und ein Trost bleibt: Wer bei erkennbarer Glätte in Sandalen läuft, muss sich ein Mitverschulden nach Paragraf 254 BGB anrechnen lassen. Die Haftung sinkt dann, sie entfällt aber nicht.
Räum- und Streupflicht abgeben: so funktioniert es.
Sie dürfen die Aufgabe an einen Dienstleister vergeben. Ein professioneller Winterdienst in Düsseldorf übernimmt Räumen, Streuen und die Kontrolle der Flächen, auch am Wochenende und vor dem Morgengrauen. Das entlastet Berufstätige, Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Frei werden Sie damit nicht vollständig. Als Eigentümer bleiben Sie zur sorgfältigen Auswahl und zur Kontrolle des Dienstleisters verpflichtet. Wählen Sie deshalb einen Betrieb mit Betriebshaftpflicht, festen Einsatzzeiten und schriftlichem Leistungsumfang. Lassen Sie sich jeden Einsatz dokumentieren.
Diese Dokumentation ist Ihr Beweismittel. Ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel entscheidet im Streitfall darüber, ob Sie Ihre Pflicht nachweisen können. Viele Objektbetreuungen koppeln den Winterdienst deshalb direkt an den Hausmeisterservice für das Objekt, damit eine Ansprechperson alles im Blick behält. Für Mehrfamilienhäuser ergänzt sich das gut mit der regelmäßigen Treppenhausreinigung in Düsseldorf, weil Streusplitt sonst ins Haus getragen wird.
| Fläche | Was Sie tun | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Gehweg am Grundstück | Streifen von 1 bis 1,5 Metern räumen, danach streuen | werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr |
| Hauszugang und Treppe | vollständig räumen, Stufen abstumpfend streuen | vor der ersten Nutzung am Morgen |
| Zufahrt und Stellplatz | Fahrspur räumen, Gefälle streuen | vor der ersten Ausfahrt |
| Standplatz der Mülltonnen | Zugang freihalten | spätestens am Abfuhrtag |
| Betriebsgelände und Parkplatz | Wege, Eingänge und Fluchtwege sichern | vor Arbeitsbeginn der Beschäftigten |
FERMA betreut Wohn- und Gewerbeobjekte in Düsseldorf und im Rheinland. Unser Team räumt und streut nach festen Einsatzplänen, dokumentiert jeden Einsatz und stimmt die Flächen vorab mit Eigentümern und Hausverwaltungen ab. Mehr über unseren Reinigungsservice und die weiteren Leistungen erfahren Sie auf der Startseite.
- ✔︎Feste Einsatzzeiten, auch an Sonn- und Feiertagen
- ✔︎Einsatzprotokoll je Fläche als Nachweis im Schadensfall
- ✔︎Abgesichert über eine Betriebshaftpflichtversicherung
- ✔︎Erfahrung mit Objekten in Düsseldorf, Köln und im Umkreis NRW
Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht.
Muss ich räumen, während es noch schneit? Nein. Bei anhaltendem Schneefall dürfen Sie das Ende abwarten, solange ein sofortiges Räumen nichts bringt. Danach handeln Sie zügig. Dauert der Schneefall lange, räumen Sie zwischendurch mehrfach.
Gilt die Pflicht auch im Urlaub? Ja. Sie organisieren eine Vertretung, etwa durch Nachbarn, Angehörige oder einen Dienstleister. Abwesenheit entbindet Sie nicht.
Wer räumt bei einer Eigentümergemeinschaft? Die Gemeinschaft trägt die Pflicht gemeinsam. Sie beschließt entweder einen Turnusplan unter den Eigentümern oder vergibt den Winterdienst an einen Betrieb. Der Beschluss gehört in die Protokolle, ein mündlicher Plan hilft im Streitfall wenig.
Zählt der Radweg vor dem Haus dazu? Das regelt die Satzung Ihrer Stadt unterschiedlich. Häufig bleibt der Radweg bei der Kommune, kombinierte Geh- und Radwege fallen dagegen oft an die Anlieger. Schauen Sie im Straßenverzeichnis nach.
Fazit.
Die Pflicht klingt streng, sie ist aber planbar. Klären Sie einmal im Herbst, welche Flächen Ihnen zugeordnet sind, legen Sie Streugut und Schieber bereit und regeln Sie die Vertretung für Urlaub und Krankheit. Wer die Verantwortung lieber abgibt, bucht einen Betrieb mit festen Einsatzzeiten und schriftlichem Nachweis. So erfüllen Sie die Räum- und Streupflicht zuverlässig und gehen sicher durch den Winter.
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