#GEBÄUDEREINIGUNG

Treppenhausreinigung Mehrfamilienhaus: Pflichten und Turnus.

Ein sauberes Treppenhaus prägt den ersten Eindruck eines ganzen Hauses. Die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus ist Sache des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Wer putzt, wie oft gereinigt wird und wer am Ende zahlt, hängt von Mietvertrag und Hausordnung ab. Dieser Ratgeber sortiert die Pflichten, den passenden Turnus und den Leistungsumfang. So treffen Sie als Vermieter oder Verwaltung eine klare Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verantwortlich ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung, nicht automatisch der Mieter.
  • Üblich ist ein wöchentlicher Turnus, in stark genutzten Häusern auch zweimal pro Woche.
  • Die Kosten laufen über die Betriebskosten, der Vermieter legt sie auf die Mieter um.
  • Ein fester Reinigungsplan hält die Qualität gleichmäßig und beugt Streit im Haus vor.

Wer ist für die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus verantwortlich?

Das Treppenhaus zählt zum Gemeinschaftseigentum. Die Pflicht zur Reinigung trägt der Eigentümer, im Alltag meist die Hausverwaltung. Eine Mieter-Kehrwoche gilt nur, wenn der Mietvertrag sie wirksam vereinbart. Fehlt diese Klausel, bleibt die Reinigung Aufgabe des Vermieters.

Mieter-Kehrwoche oder Fachfirma?

Viele Eigentümer geben das Treppenhaus an eine Reinigungsfirma. Der Grund ist einfach. Eine Kehrwoche unter Nachbarn sorgt oft für Reibung, weil Sorgfalt und Maßstäbe auseinandergehen und sich am Ende niemand zuständig fühlt. Eine Fachfirma reinigt nach festem Standard und entlastet die Hausgemeinschaft. So bleibt auch die Verkehrssicherungspflicht gewahrt, etwa bei Nässe und Laub.

Kosten und Umlage auf die Mieter.

Die Treppenhausreinigung gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Der Vermieter verteilt sie über die Nebenkostenabrechnung auf die Parteien. Üblich ist ein Verteilerschlüssel nach Wohnfläche oder nach Anzahl der Parteien. Den genauen Rahmen lesen Sie im Beitrag dazu, was die Treppenhausreinigung kostet.

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Wie oft im Mehrfamilienhaus gereinigt wird.

Der passende Turnus hängt von der Nutzung ab. In einem ruhigen Haus mit wenigen Parteien reicht oft eine wöchentliche Reinigung. Häuser mit Gewerbe, Praxen oder vielen Bewohnern brauchen zwei Durchgänge pro Woche, damit das Treppenhaus dauerhaft gepflegt bleibt. Im Herbst und Winter steigt der Aufwand durch Laub, Streusalz und Nässe spürbar an.

So läuft eine Reinigung ab.
1
Sichtkontrolle. Die Reinigungskraft prüft Treppenlauf, Geländer und Eingang auf Verschmutzung und Müll.
2
Trockenreinigung. Läufer saugen, Spinnweben entfernen, losen Schmutz und Müll aufnehmen.
3
Feuchtwischen. Stufen und Podeste von oben nach unten mit dem passenden Reiniger nebelfeucht wischen.
4
Finish. Handlauf und Geländer abwischen, Eingangsglas streifenfrei abziehen, Auffälligkeiten melden.

Was zur Treppenhausreinigung gehört.

Eine gute Reinigung umfasst mehr als das Wischen der Stufen. Dazu zählen Geländer, Handläufe, Fensterbänke und die Briefkastenanlage. Auch Lichtschalter und Klingeltableau gehören dazu. Spinnweben in den Ecken verschwinden bei jedem Durchgang. Das alles ist Teil einer professionellen Gebäudereinigung.

FERMA-Tipp: Wischen Sie das Treppenhaus immer von oben nach unten. So tragen Sie keinen Schmutz auf bereits gereinigte Stufen und sparen sich doppelte Arbeit.
Das braucht eine professionelle Treppenhausreinigung.
Geräte: Profi-Wischsystem mit Mikrofaser-Mopp, Doppelfahreimer, Staubsauger mit Hartbodendüse, Handfeger und Kehrblech, Teleskopstange für Geländer und Ecken.
Reinigungsmittel: Neutralreiniger für versiegelte Böden, Glasreiniger für Fenster und Geländer, bei Bedarf Grundreiniger für stark verschmutzte Stufen.
Zeitaufwand: rund 10 bis 20 Minuten pro Etage, je nach Größe, Verschmutzung und Umfang.

Treppenhausreinigung Mehrfamilienhaus

Ein fester Leistungskatalog hält das Ergebnis nachvollziehbar. So sehen Mieter und Verwaltung jederzeit, was bei jedem Durchgang erledigt wird.

Aspekt Regelfall im Mehrfamilienhaus
Verantwortung Eigentümer oder Hausverwaltung
Turnus 1 bis 2 mal pro Woche, je nach Nutzung
Kosten umlagefähige Betriebskosten
Verteilerschlüssel Wohnfläche oder Anzahl der Parteien
Winter erhöhter Aufwand durch Laub, Nässe, Streusalz

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus.

Muss der Mieter das Treppenhaus putzen?

Nur wenn der Mietvertrag eine Kehrwoche wirksam vereinbart. Ohne diese Klausel bleibt die Reinigung Sache des Vermieters.

Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?

Meist einmal pro Woche. Bei starker Nutzung oder Gewerbe im Haus sind zwei Durchgänge sinnvoll.

Sind die Kosten umlagefähig?

Ja. Die Reinigung zählt zu den Betriebskosten und erscheint in der Nebenkostenabrechnung der Mieter.

Lohnt sich eine Reinigungsfirma?

Bei mehreren Parteien fast immer. Eine Firma reinigt nach festem Standard, hält Termine ein und sichert die Verkehrssicherungspflicht ab.

Fazit.

Die Treppenhausreinigung im Mehrfamilienhaus bleibt Aufgabe von Eigentümer und Hausverwaltung. Ein fester Turnus und ein klarer Leistungskatalog halten das Haus sauber und beugen Streit vor. Über die Betriebskosten legen Sie den Aufwand fair auf die Mieter um. Wenn Sie die Reinigung in verlässliche Hände geben möchten, übernimmt das die Treppenhausreinigung in Düsseldorf von FERMA. Lernen Sie FERMA Gebäudereinigung kennen und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.