

Die Entrümpelung und die Haushaltsauflösung werden oft in einem Atemzug genannt, weil Erstere auf Letztere in der Regel unweigerlich folgt. Dennoch unterscheiden sich diese beiden Vorgänge. Sie können Ihre Haus oder Gewerbe auch entrümpeln lassen, ohne den Bestand aufzulösen. Manchmal sammelt sich einfach viel Gerümpel an, das verschwinden muss. Darüber hinaus wäre es theoretisch auch denkbar, einen Haushalt ohne explizite Entrümpelung aufzulösen, wenn alle Gegenstände darin verschenkt oder verkauft werden und keine großen Müllmengen anfallen. Das kommt aber nach unserer Erfahrung in der Praxis nicht vor. Schauen wir uns also an, was Haushaltsauflösung bedeutet und was zu einer Entrümpelung gehört.
Die Haushaltsauflösung
Eine Haushaltsauflösung ist zunächst einmal die juristische Auflösung eines Hausstandes. Dazu gehören die Kündigung aller zum Haushalt gehörenden Verträge und die Beräumung der Wohnung. Diese soll anschließend meistens laut Mietvertrag „besenrein“ übergeben werden, doch je nach Zustand ist es oft besser, auch Teppiche und Wandbeläge zu entfernen. Das würde schon zur Entrümpelung gehören. Idealerweise schließt sich eine Renovierung an. Doch bleiben wir bei der Haushaltsauflösung. Wenn alle Verträge gekündigt sind, geht es letzten Endes darum, alle Räume absolut zu leeren. Das sind:
- Wohnräume
- Keller
- Dachboden
- Garage
- Schuppen
- freie Flächen (Gartenareal etc.)
Der Hausrat des Wohnungsinhabers muss daraus verschwinden. Es existiert nach einer Haushaltsauflösung im juristischen Sinne kein Hausstand des Wohnungsinhabers mehr, was diesen Vorgang grundsätzlich vom normalen Umzug unterscheidet. Auch dieser ist vielfach mit einer mehr oder minder großen Entrümpelung verbunden, doch der Hausstand bleibt erhalten. Eine wirkliche Haushaltsauflösung geschieht in folgenden Fällen:
- Der/die Wohnungsinhaber*in ist verstorben.
- Er/sie zieht ohne eigenen Hausstand ins Pflegeheim oder zu Verwandten.
- Er/sie zieht komplett ohne einen eigenen Hausstand zu einer Partnerin oder einem Partner. Dieser Fall ist eher selten, weil kaum jemand wegen einer Partnerschaft seinen Hausstand komplett aufgibt.
- Er/sie wandert aus.
- Er/sie muss für längere Zeit ins Gefängnis.
Bei einer Haushaltsauflösung bleiben zwangsläufig immer Gegenstände übrig, die nicht der Entrümpelung anheimfallen. Diese lassen sich verkaufen oder verschenken. Wenn wir sie in Ihrem Auftrag verkaufen sollen, rechnen wir den Erlös auf unsere Dienstleistungen an. Rechnen Sie hierbei aber nicht mit allzu großen Summen.
Die Verknüpfung von Haushaltsauflösung und Entrümpelung
Wie schon vorn erwähnt ist eine Haushaltsauflösung ohne Entrümpelung praktisch kaum denkbar. So etwas würde nur gelingen, wenn Sie als Angehöriger alles für Sie Brauchbare dem Haushalt entnommen haben und die Restbestände komplett zu verschenken oder zu veräußern wären. Das haben wir in der Praxis noch nicht erlebt. Diese sieht genau umgekehrt aus: Diejenigen, die eine Haushaltsauflösung + Entrümpelung bei uns in Auftrag geben, möchten sich am liebsten um gar nichts kümmern, was in der pauschalen Aufforderung gipfelt: „Werfen Sie einfach alles weg!“ Davon raten wir indes ab. Gehen Sie doch den Hausrat und all die lieben Erinnerungsstücke (auch Fotosammlungen) an einem Sonntagvormittag in Ruhe durch und bewahren Sie auf, was aufbewahrenswert ist. Den Sperrmüll und weiteren wertlosen Hausrat entrümpeln wir dann.
Was müssen wir rechtlich bei einer Haushaltsauflösung beachten?
Wenn Sie selbst nicht der/die Inhaber*in des Hausrats sind, müssen Sie uns gegenüber belegen, dass Sie über die Vollmacht zur Haushaltsauflösung verfügen. Entweder hat Ihnen der/die Inhaber*in so eine Vollmacht ausgestellt, oder Sie sind der belegbare Erbe bzw. verfügen über eine Vorsorgevollmacht. Auch als Betreuer können Sie eine Haushaltsauflösung veranlassen. Sollten Sie für „Vermögensangelegenheiten“ der betreuten Person (des Haushaltsvorstands) zuständig sein, können Sie auch den Verkauf von Haushaltsgegenständen veranlassen. Über diese Punkte reden wir mit Ihnen, wenn Sie uns mit der Haushaltsauflösung und Entrümpelung beauftragen.
Ein Wort zur Verwertung von brauchbaren Gegenständen
Wir haben schon weiter vorn erwähnt, dass wir durchaus in Ihrem Auftrag brauchbare Möbel oder Haushaltsgegenstände verkaufen können, wenn dies möglich ist. Allerdings raten wir Ihnen, sich den Hausstand selbst in Ruhe anzuschauen. Es können sich wirklich werthaltige Sachen darin befinden, von denen Sie noch nichts wussten. Meistens sind dies Antiquitäten. Wenn es sich um wirklich hohe Werte handelt, ist es sinnvoll, dass Sie diese selbst veräußern, was bei spezialisierten Händlern oder auf Onlinemarktplätzen möglich ist. Wenn Sie uns diesen Vorgang überlassen würden, könnte es im Nachhinein zum Streit kommen: Vielleicht sind Sie der Auffassung, dass wir einen höheren Preis hätten aushandeln können. Wir sind aber keine Antiquitätenhändler, sondern eine Entsorgungsbetrieb. Bitte nehmen Sie diese Dinge selbst in die Hand. Schauen Sie sich in der Wohnung eines Angehörigen vor der Haushaltsauflösung wirklich gründlich um. Vielleicht finden Sie auch eine Münzsammlung für 100.000 Euro. Etwas besser erhaltenen Möbel und wirklich brauchbare Haushaltsgegenstände (Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank, Heimelektronik etc.) können Sie relativ unkompliziert veräußern. Die Käufer holen die Sachen meistens selbst ab. Natürlich können wir uns auch um diese Dinge kümmern, doch das fällt in unsere Arbeitszeit, was bei einem möglichen Erlös einen Abschlag versacht. In der Praxis funktioniert das in der Regel wie folgt:
- #1 Sie fordern uns für eine Haushaltsauflösung und Entrümpelung an.
- #2 Wir besichtigen gemeinsam die Wohnung.
- #3 Wir einigen uns in diesem Zuge: Sie verkaufen dies, wir entsorgen das und versuchen noch dieses oder jenes zu verkaufen, von dem weder Sie noch wir wissen, ob es und wenn ja wie viel einbringt.
So könnten wir gemeinsam den Wert einer etwas älteren Waschmaschine auf vielleicht 100 Euro schätzen. Wir verkaufen diese für Sie, vielleicht erhalten wir die 100 Euro. Von diesen ziehen wir für unsere Bemühungen zum Beispiel 40 Euro ab, während wir den Resterlös auf unsere Dienstleistung anrechnen. Sie zahlen in diesem speziellen Fall 60 Euro weniger an uns für die Haushaltsauflösung und Entrümpelung. Dies ist nur ein ganz pauschales, unverbindliches Beispiel.
Aus Haushaltsauflösungen resultierende Spenden
Der weitaus größte Teil des noch brauchbaren Hausrats wird gespendet. Gehen Sie davon aus, dass selbst in diesem Fall die Möbel oder Geräte noch relativ gut erhalten sein müssen. Immer wieder stellen wir fest, dass Betroffene geglaubt haben, sie könnten manche Möbelstücke noch veräußern, doch am Ende wollte sie nicht einmal der örtliche Wohlfahrtsverband als Spende haben. Das erhöht wiederum das Volumen bei der Entrümpelung. Auch wir versuchen Möbel zu verschenken, weil es manchmal wirklich darum schade ist, aber heutzutage sind selbst Schenkungsempfänger anspruchsvoll. Sie können diese Stücke selbst fotografieren, auf Onlinemarktplätzen zum Spottpreis oder als Geschenk anbieten und die Empfänger bitten, sie selbst abzuholen. Das klappt sehr oft.
Die Kosten einer Haushaltsauflösung
Für uns ist es gleich, ob wir den Vorgang Haushaltsauflösung oder Entrümpelung nennen: Die Kosten richten sich nach unserem Aufwand. Eine Besichtigung ist fast in jedem Fall erforderlich, es sei denn, Sie sind als Auftraggeber*in absolut sicher, dass sich nur noch Sperrmüll in der Wohnung befindet. Meistens nehmen wir die Besichtigung gemeinsam mit Ihnen vor und unterbreiten Ihnen anschließend ein Angebot. Bei der Beräumung selbst müssen Sie nicht zugegen sein. Die Kosten ergeben sich aus diesen Faktoren:
- Volumen des gesamten zu entsorgenden Materials
- Kosten für die Entsorgung von Sondermüll
- Anfahrtsweg
- Lage der Wohnung (Hanglage, Stockwerk)
- Zugang im Inneren
- Beschaffenheit des Hausrats bzw. entstehende Abfallarten
Gern schlüsseln wir die Kosten für Sie auf, allerdings eher in groben Details. Sollten sich unerwartete Kosten beispielsweise durch teuer zu entsorgenden Sondermüll ergeben, informieren wir Sie darüber.
Entrümpelung
Die Entrümpelung ist definitiv die Entsorgung von Sperrmüll und sonstigem Müll, also den Dingen, die sich nicht mehr verwerten lassen. Da sie das Entfernen von Bodenbelägen, Tapeten und Sondereinbauten beinhalten kann, bieten wir Ihnen die zusätzliche Renovierung an bzw. empfehlen Ihnen einen geeigneten Betrieb. Es geht in fachlicher Hinsicht bei einer Entrümpelung um den Umfang der Arbeiten und die ordnungsgemäße Entsorgung des Sperr- und Sondermülls. Hierfür existieren gesetzliche Vorschriften, die wir zwingend beachten müssen. Nutzen Sie gerne unseren Service für die Entrümpelung in Düsseldorf.
Anlässe für eine Entrümpelung
Wie schon im Beitrag über die Haushaltsauflösung kurz angeschnitten kann es verschiedene Anlässe für eine Entrümpelung geben. Die wichtigsten sind:
- Haushaltsauflösung
- Umzug
- zwischenzeitliche Entrümpelung wegen des gehäuften Anfalls von Sperr- und Sondermüll
Der letztgenannte Fall kommt in der Praxis häufiger vor, als es die Allgemeinheit glauben mag. Manche Menschen lassen alles liegen, bis sie kaum noch durch ihre Räume kommen. Dann wird die professionelle Entrümpelung fällig. Oft ist auch ein Keller bis unter die Decke mit Sperrmüll vollgestopft. Im schlimmsten Fall handelt es sich um einen Messiehaushalt, doch diese Person will oder kann gar nicht ausziehen. Nur hat sie selbst festgestellt, dass eine Entrümpelung unumgänglich ist. Der noch viel häufigere Fall ist die Anforderung durch einen Angehörigen oder Betreuer dieser Person, denn Messies trennen sich nur ungern von ihren Sachen.
Warum eine professionelle Entrümpelung beauftragen?
Viele Menschen versuchen selbst zu entrümpeln, was grundsätzlich begrüßenswert ist. Allerdings ist es nicht leicht, Sperrmüll selbst abzutransportieren. Bei Sondermüll kennen Sie als Haushaltsvorstand die Gefahrenlage nicht genau. Dabei handelt es sich oft um Farben, Lacke, Lösungsmittel oder gar Kraftstoffe und Öl. Es ist vorgeschrieben, diese Stoffe auf Sonderdeponien zu entsorgen. Sie können giftig und brennbar sein, weshalb sich die professionelle Entrümpelung empfiehlt. Die professionelle Entrümpelung im Zuge der Haushaltsauflösung einer verstorbenen Person hat auch einen emotionalen Grund: Die Angehörigen als Auftraggeber möchten sich nicht mit diesem Hausrat und seinen Resten auseinandersetzen. Das verstehen wir. Daher empfehlen wir Ihnen die Vorgehensweise, die wir im Beitrag über die Haushaltsauflösung geschildert haben: Schauen Sie sich den Nachlass in einigen Stunden in Ruhe an, packen Sie alles Erinnerungswerte und alle werthaltigen Sachen ein, überlegen Sie, was Sie vom Hausrat selbst verwerten möchten und übergeben Sie dann uns den Vorgang. Wir gehen damit rücksichtsvoll um.
Zusatzleistungen zur Entrümpelung
Vor allem bei sehr lange bewohnten und lange nicht renovierten Wohnungen, noch mehr aber bei Messiewohnungen wird auch ein Vermieter (oder Käufer) verlangen, dass sich an die Entrümpelung eine Komplettrenovierung und -reinigung anschließt. Diese Leistungen bieten wir an und/oder vermitteln wir. Dazu gehören:
- Entfernen aller Wand-, Boden- und Deckenbeläge inklusive aller Nägeln und Schrauben
- Entfernen zusätzlicher Einbauten
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Endreinigung
- Desinfektion und Geruchsneutralisierung
Möglicherweise müssen Sie sich mit dem Vermieter abstimmen. Dieser wird Ihnen die geforderten Leistungen nennen.
Wir erstellen Ihnen gern ein Komplettangebot für die Haushaltsauflösung inklusive Entrümpelung.