Eine Haushaltsauflösung ist ein aufwendiges Unterfangen. Hierbei geht es schließlich nicht nur um das Entrümpeln einer Wohnung, sondern um das Sortieren sämtlichen Eigentums und Mobiliars in wert oder unwert sowie nicht zuletzt um das fristgemäße Kündigen aller mit dem Haushalt verbundenen Verträge. Wir unterstützen Ihre Haushaltsauflösung, beraten Sie, besichtigen die Wohnung, übernehmen die Entrümpelung und rechnen vorhandene Werte an. Schauen wir uns die Gesamtproblematik der Haushaltsauflösung einmal umfassend an.
Haushaltsauflösung aus verschiedensten Gründen
Ein Haushalt wird aus sehr verschiedenen Gründen und Anlässen aufgelöst. Diese bestimmen auch die Art der Haushaltsauflösung, denn grundsätzlich ist der vorherige Wohnungsinhaber / die Inhaberin entweder zugegen und kann beim Sortieren und Auflösen helfen, oder sie/er ist nicht zugegen, was verschiedene Ursachen haben kann. Dann müssen Angehörige, Betreuer oder Nachlassverwalter Entscheidungen über den Gesamthaushalt treffen. Beide Varianten zeichnen sich durch Besonderheiten aus. Es ist nicht gesagt, dass anwesende Wohnungsinhaber die Haushaltsauflösung erleichtern, auch wenn man das vermuten könnte: Schließlich sollten sie ja jeden Gegenstand und jedes Blatt Papier zuordnen können, was für eine andere Person schwieriger ist. Doch die vorherigen Bewohner des betreffenden Haushalts sind auch emotional unglaublich stark mit ihm verbunden, was die Trennung von vielen Dingen enorm erschwert, auch wenn sie nach Maßgabe des gesunden Menschenverstandes zu empfehlen ist. Schauen wir uns die Hauptgründe für eine Haushaltsauflösung an, um das Szenario etwas besser zu verstehen:
- Todesfall
- Umzug ins Pflegeheim
- Auswandern
- Antreten einer Gefängnisstrafe
- Umzug aus beruflichen Gründen und Aufgabe eines kleinen Haushalts
- Umzug zu einem Partner / einer Partnerin und Aufgabe eines kleinen Haushalts
Im Todesfall entscheiden zunächst Angehörige, ansonsten der Nachlassverwalter über den Haushalt. Letzterer nimmt die Sache nach unseren Erfahrungen professionell in Angriff, dieser Fall gilt als unkompliziert. Doch meistens müssen Hinterbliebene über Teile des Haushalts entscheiden. Wenn es mehrere Angehörige gibt, sollten sich diese bitte vor unserer Haushaltsauflösung über jedes Stück geeinigt bzw. es auch schon aus der Wohnung entnommen haben. Was uns unglaublich aufhält, sind Kinder einer verstorbenen Person, die am Tag der Haushaltsauflösung in der Wohnung auftauchen und dort eine Diskussion beginnen, was mit einzelnen Möbeln und sonstigen Erbstücken passieren soll. Sie glauben, so etwas gibt es nicht? In Wahrheit ist es kaum zu fassen, wie oft wir so etwas erleben. Nun beauftragt in der Regel eines dieser „Kinder“ – überwiegend eine Person in den Sechzigern bis Siebzigern – uns mit der Haushaltsauflösung. Die Geschwister tauchen dann erst am Tag des Geschehens auf. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie schon bei der Beauftragung bitten, den Verbleib sämtlicher Sachen im Haushalt untereinander zu klären. Ansonsten entrümpeln wir komplett und rigoros. Ein gänzlicher anderer Fall ist die Haushaltsauflösung einer älteren Person, die ins Pflegeheim umzieht. Sie wird schlimmstenfalls vor dem Entrümpeln jeden Gegenstand in der Hand wiegen, an den sich so viele Erinnerungen knüpfen, und sich nur schwerlich davon trennen können. Auch in diesem Fall bitten wir Angehörige oder Betreuer, den Verbleib der Dinge im Vorfeld zu klären, der Person aber auch bei der Bürokratie ihrer Haushaltsauflösung zu helfen. Das Kündigen aller Verträge ist aufwendig, muss aber lückenlos erfolgen, um hohe Nachfolgekosten zu vermeiden. Niemand möchte verantworten, dass der betreffende Haushalt noch für ein bis zwei Jahre nach der Haushaltsauflösung einen Telefon- oder Gastarif bezahlt, nur weil der Kündigungstermin verpasst wurde. Hier noch ein sehr wichtiger Hinweis:
- Menschen, die ins Pflegeheim ziehen, sollten bei der tatsächlichen Haushaltsauflösung und Entrümpelung nicht anwesend sein. Es entstehen viel zu viele belastende Emotionen.
Kommen wir nun zu den anderen Szenarien unsere Liste: Der Haushalt wird wegen des Auswanderns, des Antritts einer Gefängnisstrafe, des Umzugs in eine andere Stadt bei unbedeutendem Haushalt (vergleichbar mit Auswandern) oder des Umzugs zu einer Partnerin / einem Partner aufgelöst. Die Auftraggeber sind in diesen Fällen die Wohnungsinhaber bzw. -mieter, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und kompetente Entscheidungen zu ihrem Haushalt treffen können. Wir sprechen Sie an dieser Stelle direkt an: Treffen Sie diese Entscheidungen, bevor wir kommen! Klären Sie alle Dinge, holen Sie alle Ihre Papiere und brauchbares Equipment aus der Wohnung und lassen Sie uns dann den Rest entrümpeln, die Wohnung reinigen und für die Übergabe vorbereiten. Wir renovieren und desinfizieren auch (siehe nächster Abschnitt). Wenn Sie Haushaltsgeräte oder Möbel für verwertbar halten, aber selbst nicht verkaufen möchten, kennzeichnen Sie diese deutlich. Wir kümmern uns darum (siehe wiederum nächster Abschnitt). Sie müssen nicht einmal bei der Haushaltsauflösung zugegen sein, wenn Sie diese ordentlich vorbereiten.
Unsere Leistungen bei der Haushaltsauflösung
Wir bieten bei der Haushaltsauflösung alle Zusatzleistungen an, die Sie vielleicht schon bei anderen Anbietern entdeckt haben, ebenfalls an. Dazu gehören:
- Beratung
- Wertanrechnung von brauchbaren Geräten und Möbeln
- Demontage von Mobiliar und Küchen
- Räumung (Entrümpelung)
- Transport
- Recycling
- Entsorgung
- Handwerkerleistungen
- besenreine Übergabe
- als Zusatzleistung auf Wunsch Desinfizierung und Renovierung
Auf großes Interesse stößt vielfach die Wertanrechnung von brauchbaren Sachen in der Wohnung. Das können Möbel, aber auch nicht zu alte Kühlschränke, Gefriertruhen, Heimelektronik, Waschmaschinen, Trockner und dergleichen mehr sein. Wir bewerten diese Dinge bei der Besichtigung und versuchen sie nach der Entrümpelung zu verkaufen. Sollte dabei ein Erlös entstehen, rechnen wir diesen abzüglich einer kleinen Aufwandsentschädigung auf die Kosten für unsere Haushaltsauflösung und Entrümpelung an. Wir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass Sie die Werte dieser Gegenstände keinesfalls überschätzen sollten. Einige noch sehr brauchbar erscheinende Möbel sind in Wahrheit unverkäuflich, jedoch können wir sie an karitative Einrichtungen verschenken. Dies ist im Vorfeld bei unserer Besichtigung zu klären. Sie müssen dann als verantwortliche Person für die Haushaltsauflösung entscheiden, ob Sie die Dinge gleich selbst behalten und gegebenenfalls selbst verwerten möchten oder ob Sie uns diese Entscheidung überlassen. Als Geschenk finden sie in der Regel Abnehmer, so Möbelbörsen, Sozialkaufhäuser, Kleiderkammern oder Wohlfahrtsverbände. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen sie nicht einmal zu verschenken sind und dann entsorgt werden müssen, was wiederum Kosten verursacht. Wir können dies vor der Haushaltsauflösung nicht wissen. Unser Tipp für die betreffende Einschätzung lautet stets: Fragen Sie sich, ob Sie den Gegenstand einem Verwandten oder Freund schenken würden. Wenn Sie diese Frage verneinen, ist es fast immer ein Fall für den Sperrmüll oder Elektroschrott. Noch ein Hinweis zu diesem Vorgehen: Wenn die Haushaltsauflösung wegen eines Todesfalls erfolgt und Sie ein Angehöriger sind, beeinflusst Ihre Trauer die Entscheidung zum Verbleib der Dinge. Sie mögen sich einfach nicht vorstellen, dass die Couch, auf der Ihre Mutter immer gesessen hat, nun endgültig entsorgt werden soll. Vertrauen Sie vielleicht in solchen Dingen unserer Beratung.
Haben Sie an alle Papiere gedacht?
Klären Sie vor der Haushaltsauflösung unbedingt alle Papiere, die mit der Wohnung verbunden sind. In der Regel sind folgende Verträge fristgemäß zu kündigen, wenn sie nicht durch einen Todesfall erlöschen, was aber die Benachrichtigung des Vertragspartners mit Kopie der Sterbeurkunde erfordert:
- Mietvertrag
- Konten
- Verträge für Strom, Gas, Heizung, im Eigenheim auch Wasser und Abwasser
- Telekommunikationsverträge, Kabelfernsehen
- Versicherungen
- Zeitungsabonnements
- digitale Abonnements
- Mitgliedschaften (Verein etc.)
Es kann noch mehr Verträge geben. Die meisten Menschen bewahren diese an einem Platz auf, doch das ist nicht immer der Fall. Wenn Angehörige, Betreuer oder Nachlassverwalter diese Verträge kündigen müssen, sollten sie an einem ruhigen Sonntagnachmittag wirklich jede Schublade in der Wohnung nach solchen Papieren durchsuchen. Sollten wir während der Entrümpelung auf solche Verträge stoßen, informieren wir Sie umgehend darüber. Hier noch ein wichtiger Hinweis:
- Ein Konto einer verstorbenen Person muss nicht umgehend aufgelöst werden. Es kann durch einen Angehörigen noch eine Weile geführt werden, um noch anstehende Rechnungen zu begleichen. Die Bank benötigt hierüber lediglich eine Information und erteilt einem rechtmäßigen Erben dann Kontovollmacht. Dieser muss pflichtgemäß die anderen Erben darüber informieren.
Umgang mit Werten aus einem Nachlass
Bei der Haushaltsauflösung einer verstorbenen Person können sich im Zuge der Entrümpelung noch unerwartet werthaltige Dinge anfinden. Diese gehören in den Nachlass, auch wenn sie verkauft werden. Dann fließt der Erlös in den Nachlass. Wir müssen also wissen, wer die rechtmäßigen Erben sind. Diese Frage klären wir bei der ersten Besichtigung und bevor Sie uns mit der Haushaltsauflösung beauftragen.
Vorsorgevollmacht für eine Haushaltsauflösung
Wenn der Haushalt einer betreuten Person aufgelöst wird, die über ihren Besitz keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, muss die Person, die uns mit der Haushaltsauflösung beauftragt, über eine Vorsorgevollmacht verfügen. Natürlich könnten wir auch ohne diese die Haushaltsauflösung und Entrümpelung durchführen, doch wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass dies für Sie unter Umständen zu juristischen Schwierigkeiten führen kann. Die Fälle sind selten, aber es gibt sie. Häufig streiten andere Angehörige und künftige Erben um den Verbleib bestimmter Gegenstände. Für eine betreute Person hat jemand eine Vorsorgevollmacht. Möglicherweise ist dies ein gerichtlich bestellter Betreuer. Wenn Sie es nicht sind, sich aber um die Haushaltsauflösung kümmern müssen oder möchten, finden Sie heraus, wer die Vorsorgevollmacht hat, und klären Sie mit dieser Person alle kommenden Schritte ab. Es könnte sich um auch Ihren Bruder oder Ihre Schwester handeln, Sie wussten nur nichts davon.
Entrümpelung, Entsorgung und Recycling
Der Kern unserer Tätigkeit besteht darin, die Wohnung zu entrümpeln, Verwertbares zu verwerten, Sperrmüll zu entsorgen und Elektroschrott sowie sonstige recycelfähige Dinge dem Recycling zuzuführen. Hierfür gibt es gesetzliche Vorschriften. Die Entrümpelung hat einen Preis, der sich nach dem Gesamtvolumen und der Lage der Wohnung (Stockwerk, Anfahrt, Aufzug ja/nein etc.) richtet. Die Entsorgung von Sperrmüll kann unterschiedliche Kosten je nach Art des Mülls verursachen, allerdings gibt es hierbei keine großen Differenzen. Schrott lässt sich unter Umständen verkaufen, allerdings dürfen Sie hierfür keine hohen Summen erwarten. Es handelt sich überwiegend um Eisen- und Stahlschrott zu geringen Preisen, die meistens höchstens unsere Transportkosten decken. Es ist nur vorgeschrieben, das Recycling ordnungsgemäß durchzuführen. Schrott gehört nicht auf die Mülldeponie. Wenn wir Sondermüll entsorgen müssen, so etwa in größeren Mengen Farben, Lacke, Öle, vielleicht sogar Kraftstoffe und dergleichen, können Sonderkosten entstehen. Diese sind aber nicht sehr hoch. Sollten Sie bei der Entrümpelung mitwirken wollen, um Kosten zu senken, stellen wir Ihnen gern einige Tage im Voraus einen Container, wenn sich dieser am Haus aufstellen lässt. Sie müssen aber Müllarten trennen. Dazu beraten wir Sie. Bei einem sehr großen Haushalt könnten wir auch einen Sperrmüll- und einen Schrottcontainer stellen. Wir weisen Sie allerdings auf den großen (auch körperlichen) Aufwand hin, den das verursacht. Überlegen Sie gründlich, ob Sie das wirklich auf sich nehmen möchten. Unser Team demontiert auch alte Möbel, sodass die Teile viel besser zu transportieren sind.
Besenreine Übergabe oder Renovierung
Das Standardvorgehen ist die besenreine Übergabe. Wir haben dann auch sämtliche Stores, Lampen etc. demontiert. Die Wohnung müsste nun durch den Vermieter oder einen Käufer renoviert werden, um sie neu beziehen zu können. Diese Renovierung führen wir auf Ihren Wunsch ebenfalls durch. Wir desinfizieren auch, was schon immer wichtig war, aber seit 2020 aus bekannten Gründen (Corona) noch viel wichtiger geworden ist. Hier ein Tipp:
- Wenn Sie nicht gerade selbst renovieren möchten, ist es für Sie fast immer die preiswerteste Lösung, wenn Sie uns mit der Renovierung beauftragen, anstatt einen weiteren Dienstleister zu beauftragen. Unser Team wird schon im Zuge der Entrümpelung dann Einbauten entfernen, Teppiche herausreißen etc., was einfach effizienter ist. Auch müssen unsere Kollegen beim Entrümpeln keine umständliche Vorsicht walten lassen, um ja nirgends anzustoßen und keine Kratzer zu verursachen, wenn sie wissen, dass sie selbst anschließend renovieren. Es ist einfach viel effizienter. Dies als unser Angebot an Sie. Sie bekommen alles aus einer Hand.
Was beeinflusst die Kosten einer Haushaltsauflösung und Entrümpelung?
Die Kosten hängen von diesen preisbestimmenden Faktoren ab:
- Gesamtvolumen des aufzulösenden Haushalts
- aktuelle Entsorgungspreise
- Anfahrtsweg und Parkmöglichkeiten
- Lage des Objekts (Hanglage, Stockwerk, innerer Zugang)
- Zahl der erforderlichen Mitarbeiter und Tage
Ein Kostenangebot können wir Ihnen nach der Besichtigung erstellen. Beachten Sie bitte, dass wir den Wert eventuell anrechenbarer Gegenstände in diesem Moment nicht exakt bestimmen können, weil weder Sie noch wir wissen, ob etwas anrechenbar ist und wenn ja, zu welchem Preis. Wir liefern aber in der Regel eine relativ genaue Schätzung.
Wäre die eigene Haushaltsauflösung und Entrümpelung für Sie kostengünstiger?
Das hinge von der Art des Haushalts und von Ihren persönlichen Ressourcen ab. Wir glauben prinzipiell: Sie sparen kaum Geld, wenn Sie diese Arbeiten selbst übernehmen, laden sich aber jede Menge Stress auf. Meistens benötigen Sie mehr als ein Wochenende, sodass Sie entweder als Angestellter einige Tage Urlaub opfern müssen oder gar als Selbstständiger Geld verlieren, das Sie in dieser Zeit in Ihrem Hauptberuf verdient hätten. Zudem entrümpeln Sie selbst auch nicht kostenlos, denn Sie benötigen zumindest Transportmöglichkeiten, einen Container und meistens (bezahlte) Helfer, die Sie versichern müssten. Wir sind gegen alle Eventualitäten versichert. Wir wollen Ihnen den Job keinesfalls ausreden, aber lassen Sie es sich in Ruhe durch den Kopf gehen. Wir kennen Fälle, wo sich ein Angehöriger das vorgenommen hat, dann aber ewig nicht fertig wurde, weil er selbst beim Entrümpeln jedes Erinnerungsstück in der Wohnung dreimal umgedreht hat. Davon abgesehen können Sie sich verletzen, Ärger mit Nachbarn bekommen etc. pp.
Fazit
Unsere Dienstleistung läuft für Sie unkompliziert und stressfrei ab. Wir besichtigen kostenlos die Wohnung, um die es geht, erstellen Ihnen ein Angebot und terminieren mit Ihnen exakt die Haushaltsauflösung. In der Regel benötigen wir nie länger als einen Tag. Sie müssen nicht anwesend sein, wenn Sie im Vorfeld alles erledigt haben, worauf es ankommt (vorrangig alle Papiere). Wir übergeben die Wohnung so, wie Sie es wünschen, aber mindestens besenrein.
Selbstverständlich lösen wir auch Büros und sonstige Gewerbeeinheiten auf. Die Umstände unterscheiden sich hierbei ein wenig, was das Vorgehen beeinflusst. Das Grundprinzip der Auflösung und Entrümpelung bleibt aber gleich.
Sie wünschen noch nähere Informationen oder möchten uns gleich zu einer Besichtigung einladen? Kontaktieren Sie uns gern!
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