Die Entrümpelung einer Wohnung kann in einigen Fällen notwendig werden. Beispielsweise im Todesfall oder wenn ein Mieter auszieht. Oft sammelt sich gerade in vielen Jahren des Wohnens einiges an. Selbst wenn die Wohnung an sich nicht vermüllt ist, bedeutet eine Entrümpelung doch viel Arbeit und ist oft auch mit hohen Kosten verbunden.
So eine Entrümpelung kann entweder selbst durchgeführt werden oder es wird eine Firma damit beauftragt. Wenn niemand mehr da ist, der Ihre Entrümpelung in Düsseldorf durchführen kann, führt an der Beauftragung einer entsprechenden Firma auch kein Weg mehr vorbei.
Gründe für eine Entrümpelung
Die Notwendigkeit einer Entrümpelung kann unter den folgenden Umständen der Fall sein:
- Tod des Mieters
- Umzug in ein Pflegeheim
- Mieter nicht mehr auffindbar
Es kann natürlich sein, dass es in solchen Fällen noch Erben oder Verwandte gibt, die eine Entrümpelung durchführen können. Ist dies nicht der Fall oder diese wollen die Angelegenheit nicht selbst erledigen, so ist die Beauftragung einer Fachfirma vermutlich der richtige Weg.
Der Todesfall
Beim Tod eines Mieters muss die Wohnung aufgeräumt und an den Vermieter übergeben werden, wenn diese nicht weiter gemietet werden soll. Sind im Erbe nicht genügend Mittel vorhanden und die Erben können die Entrümpelung ebenfalls nicht bezahlen, so springt das örtliche Sozialamt ein. Voraussetzungen dafür sind, dass die Erben sich im Grundsicherungsbezug befinden. Die Entrümpelung der Wohnung darf außerdem nicht von der Erbmasse gedeckt sein. Ist das Erbe für die Kosten der Entrümpelung ausreichend, so wird das Sozialamt den Betrag nicht übernehmen. Das Gleiche gilt, wenn die Erben sich nicht im Grundsicherungsbezug befinden. Nur in diesem Fall ist das Sozialamt sachlich zuständig und kann die Kosten übernehmen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sich außerdem nicht vom Sozialamt abwimmeln lassen. Dort sollen möglichst Kosten gespart werden, weshalb ungewöhnliche Anträge oft erst einmal abgelehnt werden. Sie haben allerdings als Grundsicherungsempfänger, der die Entrümpelung nicht aus dem Erbe zahlen kann, einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der entstehenden Kosten. Machen Sie diesem im Notfall über einen Anwalt gelten und legen Sie gegen einen eventuellen Ablehnungsbescheid unbedingt Widerspruch ein.
Umzug in ein Pflegeheim
Ein weiterer Fall, in dem die Kosten für eine Entrümpelung übernommen werden können, ist der Umzug in ein Pflegeheim. Handelt es sich bei den Mieter um eine pflegebedürftige Person, die auf ein Pflegeheim angewiesen ist, so wird der Umzug zunächst von der Pflegeversicherung bezahlt.
Es werden die folgenden Kosten übernommen:
- Transport der Gegenstände
- Kosten für Sprit
- Verpackungsmaterial
- nötige Versicherungen
- Umzugshelfer
Es werden außerdem die Entsorgungskosten für Gegenstände übernommen, die nicht in das Pflegeheim mitgenommen werden können. Hat die zu pflegende Person vorher vielleicht in einem Haus gewohnt und zieht nun in ein einzelnes Zimmer, werden dort nicht alle Möbel und Gegenstände hereinpassen. Deshalb muss viel entsorgt werden oder kann von Familienmitglieder übernommen werden. Ist die Entsorgung der einzige Weg, so werden allerdings auch diese Kosten übernommen.
Vom Sozialamt werden außerdem auch doppelte Mieten gezahlt. Sollte beim Umzug in das Pflegeheim noch ein Mietverhältnis bestehen, muss dieses bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter gezahlt werden. Diese Kosten können vom Sozialamt übernommen werden. Übernommen werden dabei bis zu drei Monatsmieten. Es müssen allerdings Anstrengungen zur Suche eines Nachmieters nachgewiesen werden.
Die anfallenden Pflegekosten im Pflegeheim übernehmen dann Pflege- oder Krankenversicherung. Es werden von dort allerdings nicht alle Kosten übernommen, so dass der Rest vom Sozialamt übernommen wird.
Das gilt auch für eventuell noch anfallende Kosten für die Entrümpelung. Auch diese können in so einem Fall vom Sozialamt übernommen werden. Die Pflegeversicherung zahlt nur die Entrümpelung der Gegenstände, die nicht mitgenommen werden können und keine vollständige Entrümpelung der Wohnung. Hier kann wieder, unter den oben genannten Bedingungen, das Sozialamt einspringen.
Wer trägt die Kosten für die Entrümpelung?
Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten der Entrümpelung, der sie beauftragt hat. Im Todesfall sind dies etwa die Erben der Person, die gestorben ist. Bei einem Umzug in ein Pflegeheim müsste eigentlich der ehemalige Mieter die Kosten selbst tragen.
Es kann allerdings sein, dass die Erben oder der ehemalige Mieter die Kosten selbst nicht tragen können. So eine Entrümpelung kann recht kostenintensiv sein. Die Kosten sind dabei abhängig von der Größe der Wohnung, dem angesammelten Hausrat und den Kosten für die Entsorgung. Die Preisen variieren außerdem nach Region und nach Unternehmen.
Wenn diese Kosten nicht getragen werden können, so lohnt es sich, sich an das zuständige Sozialamt zu wenden. Unter gewissen Voraussetzungen können die Kosten durch das Sozialamt übernommen werden.
Welche Kosten übernimmt das Sozialamt?
Wenn das Sozialamt die Kosten für die Entrümpelung übernimmt, wird es diese nicht in jeder Höhe übernehmen. Stattdessen müssen meistens drei Angebote eingeholt und vorgelegt werden. Davon wird dann immer das günstigste ausgewählt. Weitere Auswahlmöglichkeiten bei der Wahl der Firma haben Sie in diesem Fall nicht. Es ist auch wichtig, vorher beim Sozialamt zu erfragen, wie vorgegangen werden soll. Es nützt nichts, wenn Sie am Ende trotzdem einen Teil der Kosten selber tragen müssen, weil nicht alle Vorgaben des Sozialamtes eingehalten worden sind.
Generell gilt also:
- Beim Sozialamt erfragen, welche Kosten übernommen werden können.
- Mindestens drei Angebote von Fachfirmen einholen.
- Erst nach Zustimmung durch das Sozialamt den Auftrag an die Firma erteilen.
Das Ganze gilt natürlich nur bei einer erfolgten Bewilligung durch das Sozialamt.
Leistungen im Einzelfall
Im Sozialrecht besteht oft darüber hinaus die Möglichkeit, Kosten im sogenannten Einzelfall zu übernehmen. Das bietet den Sozialämtern ermessen, die Kosten in ungewöhnlichen Situationen zu übernehmen.
Es können hiervon alle Fälle umfasst sein, in denen es zu einer Haushaltsauflösung mit verbundener Entrümpelung kommt, und weder Mieter noch Vermieter die Kosten tragen können. Von Fall zu Fall kann dann individuell entschieden werden, es hängt also vom Individualfall ab.
Sollte so ein Fall vorliegen, sollte am besten direkt mit dem Sozialamt gesprochen werden. Schildern Sie dort genau den Fall und geben Sie an, warum die Kosten nicht selbst getragen werden können. Im Zweifelsfall sollte auch immer ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der dann nur per Bescheid abgelehnt werden kann. In diesem Fall besteht für Sie dann die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.
Bei einem Einzelfall ist es natürlich schwer abzuschätzen, ob das Sozialamt die Kosten übernimmt oder nicht. Es kommt dabei immer viel auf den jeweiligen Sachbearbeiter an. Bei einem Widerspruch erfolgt die Bearbeitung dann allerdings durch eine andere Stelle, so dass dieser durchaus Erfolg haben kann, wenn der eigentliche Antrag abgelehnt worden ist.
Fazit: Übernahme der Kosten für eine Entrümpelung durch das Sozialamt
Sind Sie sich unsicher, ob das Sozialamt die Kosten wirklich übernimmt, sollten Sie sich zunächst mit dem Sozialamt in Verbindung setzen. Das ist der wichtigste und erste Schritt, bevor etwa schon eine Firma beauftragt wird und schon Kosten entstanden sind. Immer erst die notwendigen Anträge beim Sozialamt stellen.
Es kann nicht generell angegeben werden, in welchen Fällen das Sozialamt garantiert zahlt. Das kann von Fall zu Fall verschieden sein und muss immer extra geprüft werden. Es sollten auf jeden Fall auch immer Vergleichsangebote von mehreren Firmen eingeholt werden. Das gilt sowohl für Zahlungen durch das Sozialamt als auch für die Pflegekassen. Das ist sehr wichtig für die spätere Übernahme der Kosten und sollte auf keinen Fall vergessen werden, damit Sie keine Probleme bekommen. Im Zweifelsfall werden die Kosten nämlich nicht übernommen und Sie bleiben dann darauf sitzen.
Wer allerdings die erforderlichen Schritte einhält und eine Bewilligung vom Sozialamt erhält, kann sich auch darauf verlassen, dass die Kosten von dort übernommen werden. In diesem Fall kann dann die Entrümpelungsfirma beauftragt werden. Ist die Entrümpelung erfolgreich durchgeführt worden, müssen Sie nur noch auf die entsprechende Rechnung warten und diese dann beim Sozialamt einreichen. Sind Sie in Vorleistung gegangen, erhalten Sie eine Gutschrift vom Sozialamt, andernfalls wird die Rechnung direkt beglichen werden.