Wer sich ein Geschäft aufgebaut hat, gibt es naturgemäß ungern wieder auf. Dieser Fall tritt aber dennoch aus unterschiedlichen Gründen ein. Bei der Geschäftsauflösung sind einige Dinge zu beachten – vom Kündigen aller Verträge über die Verwertung und Entrümpelung der verbleibenden Geschäftsausstattung bis hin zu steuerlichen Belangen. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, den Ablauf zu planen.
Warum geben Unternehmer ihr Geschäft auf?
Hierfür gibt es drei Hauptgründe:
- Der Inhaber geht in Rente und findet keinen Nachfolger, aber auch keinen Käufer für sein Geschäft.
- Die Firma schlittert in den Konkurs.
- Der Inhaber möchte dieses Geschäft aus persönlichen Gründen nicht weiter fortführen und findet wiederum keinen Käufer.
Wir trennen die Geschäftsauflösung strikt von einem Verkauf des Unternehmens ab. Dieser unterliegt gänzlich anderen Regeln.
Was passiert mit den Wirtschaftsgütern des aufgelösten Geschäfts?
Diese werden Sie als Inhaber*in zunächst veräußern wollen. Wenn Ihnen das gelingt und Sie außerdem sämtliche Verträge gekündigt sowie gemietete oder gepachtete Büro- und Gewerbeflächen an deren Inhaber übergeben haben, ist Ihr Geschäft aufgelöst. Sie müssen dies dem Gewerbe- und dem Finanzamt melden. Der Verkaufserlös gehört zu den Einkünften Ihres Gewerbebetriebes, unterliegt aber nicht der Gewerbesteuer. Verschenken dürfen Sie die Güter nicht. Das Finanzamt verlangt hierüber eine Abrechnung. Sollte Sie werthaltige Dinge verschenkt haben, erhebt der Fiskus darauf die Einkommens- und Umsatzsteuer. Sie können für bestimmte Güter mit einer Steuerbegünstigung rechnen, wenn diese ganz oder teilweise abgeschrieben waren. Reden Sie darüber unbedingt mit Ihrem Steuerberater. Sollten Sie werthaltige Dinge nicht verkaufen, gehen diese in Ihr Privatvermögen über.
Welche Punkte müssen Sie bei der Geschäftsauflösung unbedingt beachten?
Gehen Sie diese Checkliste durch, wenn Sie Ihr Geschäft auflösen:
- Reden Sie zunächst mit Ihrem Steuerberater. Er muss Ihnen bis zuletzt zur Seite stehen, jedoch muss er auch damit leben, dass Sie den Vertrag mit ihm kündigen werden. Ein wichtiger Punkt hierbei ist: Er muss Ihnen Ihre Steuerunterlagen zusenden. Nötigenfalls holen Sie sich diese bei ihm ab. Das Finanzamt kann nämlich im Zuge der Geschäftsauflösung bei Ihnen eine Steuerprüfung durchführen, wofür Sie die Unterlagen benötigen. Andererseits braucht der Steuerberater Ihre Unterlagen so lange, bis er die Schlussbilanz erstellt hat. Das sind heikle Punkte. Steuerberater halten manchmal aus unerklärlichen Gründen die Unterlagen ihrer Mandanten zurück, vielleicht weil sie befürchten, dass es nicht um eine Geschäftsauflösung, sondern um einen Wechsel des Steuer- und Buchführungsbüros geht. Reden Sie also ausführlich mit dem Steuerberater, bitten Sie ihn um die Liquidationseröffnungsbilanz und verabreden Sie dann die Termine für die Auflösung des Vertrages und das Abholen der Unterlagen.
- Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Geschäftsauflösung. Dieses möchte einen genauen Termin dafür wissen. Kooperieren Sie mit dem Finanzamt so gut wie möglich. Wenn Sie Glück haben, entgehen Sie damit der abschließenden Steuerprüfung. Diese ordnet das Finanzamt vor allem dann an, wenn es Unklarheiten vermutet.
- Setzen Sie nötigenfalls einen Liquidator für Ihre Geschäftsauflösung ein, wenn Sie und Ihr Steuerberater diese nicht ohne fremde Hilfe durchführen können oder wenn das Finanzamt diese Forderung stellt (oder auch den Liquidator empfiehlt).
- Denken Sie daran, vor dem Schlusstermin alle offenen Forderungen zu begleichen und alle Außenstände einzutreiben.
- Bedenken Sie einen sicheren Ort für die Aufbewahrung aller Geschäfts- und Steuerunterlagen (10 Jahre).
- Kündigen Sie fristgemäß alle Mitarbeiter-, Kunden-, Lieferanten-, Versicherungs-, Kommunikations-, Leasing-, Miet- und Pachtverträge.
- Halten Sie Ihre Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern ein.
- Wenn in Ihrer Firma ein Betriebsrat existiert, informieren Sie diesen höchst transparent über alle Ihre Schritte.
- Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei deren Bewerbungsprozessen.
- Melden Sie fristgemäß Ihr Gewerbe ab.
- Wenn Firmenfahrzeuge in Ihr Privateigentum übergehen, muss auch dies bilanziert werden. Idealerweise verkaufen Sie diese mit der übrigen Geschäftsausstattung.
Da viele Verträge sehr langfristig laufen, müssen Sie eine Geschäftsauflösung ebenfalls unter Umständen auf Jahre im Voraus planen.
Auflösung Ihrer Büro- und Gewerberäume inklusive Entrümpelung
Ab einem bestimmten Zeitpunkt – idealerweise kurz vor dem Ablauf der Verträge – müssen Sie Ihre Büro- und Gewerberäume endgültig leeren, um sie dem Vermieter übergeben zu können. Sie haben dann alles Verwertbare verkauft oder in Ihren Privatbesitz überführt. Es bleiben nicht mehr brauchbare Möbel und auch schlichter Müll übrig, darunter oft viel Sperrmüll. In diesem Moment beauftragen Sie eine professionelle Entrümpelungsfirma wie uns.
In Kurzfassung sieht sie so aus: Wir besichtigen zeitnah und kostenfrei Ihr Objekt und erstellen Ihnen schnell und unverbindlich ein Angebot. Versteckte Kosten gibt es nicht. Ihr Büro und/oder das Gewerbegebäude übergeben wir Ihnen besenrein oder grundgereinigt. Zu unseren Leistungen zählen die komplette Räumung und die Entsorgung des Mülls in allen Räumlichkeiten inklusive Betriebsgelände, Lager, Dachgeschoss, Keller, Garage und sonstigen Räumen. Auf Wunsch führen wir auch Geruchsneutralisierungen und Desinfektionen durch. Unser Kostenangebot an Sie nach der Besichtigung ist ein Pauschalbetrag: Mehr kostet die Entrümpelung garantiert nicht. Setzen Sie auf unsere professionelle Hilfe und vermeiden Sie Aktionen wie das eigene Anmieten eines Containers. Sie müssen Sperr- und Sondermüll ordnungsgemäß entsorgen, zudem kostet ein Container Geld und zwingt Sie zum Einholen einer Standgenehmigung. Nicht zuletzt ist eine Entrümpelung auch mit Demontagen und viel körperlicher Arbeit verbunden. Auch gehört etwas Know-how dazu. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versicherung. Wir sind gegen eventuelle Schäden haftpflichtversichert. Die Kosten für die Entrümpelung machen Sie selbstverständlich steuerlich geltend.
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