Entrümpelung Container: Was darf rein?
Wer eine Entrümpelung Container bestellt, entscheidet mit der Abfallart über den Preis. Ein falsch befüllter Container kostet Aufschlag, weil das Entsorgungsunternehmen den Inhalt von Hand nachsortiert. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welcher Container zu welchem Abfall passt, welche Größen es gibt und was Sie dafür zahlen. Für ein komplettes Objekt übernimmt die Entrümpelung in Düsseldorf die Containerlogistik gleich mit.
- Mischcontainer: gemischter Hausrat, Holz, Kunststoff, Tapeten. Kein Glas, kein Elektroschrott, keine Schadstoffe.
- Sperrmüllcontainer: Möbel, Matratzen, Teppiche. Keine Elektrogeräte, kein Bauschutt.
- Bauschuttcontainer: nur mineralische Stoffe wie Beton, Ziegel, Fliesen.
- Größen: 5,5 m³ bis 30 m³. Ein Zimmer füllt grob 5 m³ bis 7 m³.
- Kosten: rund 250 Euro für den kleinsten Sperrmüllcontainer, ab etwa 700 Euro für 25 m³.
- Stellplatz: auf Privatgrund genehmigungsfrei, auf öffentlicher Straße mit Sondernutzungserlaubnis.
Welcher Container passt zu Ihrer Entrümpelung?
Container unterscheiden sich nach Abfallart, nicht nach Optik. Jede Abfallart trägt eine eigene AVV-Nummer aus der Abfallverzeichnis-Verordnung. Danach richtet sich, was hinein darf und was die Entsorgung kostet. Sortenreine Fraktionen wie Altholz oder Bauschutt sind günstig, weil der Entsorger sie direkt verwerten kann. Mischabfall ist teurer, weil er in der Sortieranlage getrennt wird.
Für eine klassische Wohnungsauflösung reichen meist zwei Fraktionen: ein Sperrmüllcontainer für Möbel und ein Mischcontainer für den Rest. Fallen Renovierungsabfälle an, kommt ein Bauschuttcontainer dazu. Wie sich der Inhalt danach aufteilt, beschreibt unser Beitrag zu Entsorgung und Recycling bei der Entrümpelung.
Was darf in einen Mischcontainer?
Der Mischcontainer nimmt gemischte Siedlungsabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle auf. Er ist der Standardcontainer bei einer Haushaltsauflösung, weil er verschiedene Materialien in einem Behälter erlaubt. Verboten bleiben trotzdem alle Stoffe, die die Sortieranlage stören oder als Sondermüll gelten.
Diese Stoffe gehören in keinen Container.
Die folgende Liste gilt für jede Fraktion. Schadstoffe und Elektroschrott bringen Sie zum Wertstoffhof oder geben sie an das Schadstoffmobil. Asbest gehört ausschließlich in die gesonderte Entsorgung durch einen zugelassenen Fachbetrieb und darf niemals in einen normalen Container.
- Reinigungsmittel, Verdünnungsmittel, Chemikalien, Farbreste
- flüssige Abfälle und Spraydosen
- Elektroschrott, Batterien, Akkus, Leuchtstofflampen
- asbesthaltige Abfälle und Asbestzementplatten
- Gift-, Explosiv- und radioaktive Stoffe
- Mineralfaserabfälle wie Dämmung und Glaswolle
- Teerpappe und teerhaltiger Straßenaufbruch
- Bio-Abfälle, Lebensmittel, Tierkadaver
- Fäkalien und gebrauchte Windeln
- Glas, sofern der Entsorger es nicht ausdrücklich zulässt
Glas ist der häufigste Streitpunkt. In den Mischcontainer darf es in aller Regel nicht, weil Scherben die Sortierbänder beschädigen und die Fraktion verunreinigen. Fenster mit Glas gehören deshalb weder in den Altholz- noch in den Mischcontainer. Bauen Sie die Scheibe aus oder melden Sie die Fenster getrennt an.
So befüllen Sie den Container richtig.
Beladen Sie den Container nur bis zur Ladekante. Einen überladenen Container transportiert der Fahrer nicht und lädt ihn im schlimmsten Fall vor Ort wieder ab. Verteilen Sie das Material gleichmäßig über die gesamte Fläche, damit nichts während der Fahrt rutscht. Sperrige Teile zerlegen Sie vorher: Ein zerlegter Schrank braucht rund die Hälfte des Volumens eines ganzen. Das zulässige Gesamtgewicht liegt je nach Fahrzeug und Container bei etwa 10 Tonnen.
Eine falsch befüllte Mulde kostet mehr als ein zweiter Container, weil der Entsorger den Inhalt von Hand nachsortiert.
Die Abfallarten im Überblick.
Diese Übersicht bildet die gängigen Fraktionen mit ihrer AVV-Nummer ab. Prüfen Sie vor der Bestellung, welche Materialien tatsächlich anfallen. Trennen Sie im Zweifel eine Fraktion mehr, statt alles in einen Behälter zu werfen.
Abfälle zur Verwertung, AVV 150106. Hinein dürfen Einwegplatten, leichte Holzverpackungen, Kunststoffe, Folien, Styroporverpackung und anteiliger Restmüll. Draußen bleiben Glas, Metall, Bauschutt, Holz mit gefährlichen Stoffen, Mineralfaserabfälle, Teerpappe, Schadstoffe, Elektroschrott, Nass- und Flüssigkeitsabfälle sowie Erde.
Altholz Innenbereich II und III, unbelastet, AVV 170201. Hinein dürfen Möbel aus unbehandeltem Holz, Paletten, Laminat ohne Dämmung, Parkett, Spanplatten, Schalholz, Paneele und Dielen. Draußen bleiben Holz aus dem Außenbereich, Türen und Fenster mit Glas, Brandholz und Bahnschwellen.
Altholz Außenbereich, belastet IV, AVV 170204. Hinein dürfen Bauholz aus dem Außenbereich, Gartenhäuser, Dachstuhl, Jägerzaun, Bahnschwellen und lackierte Fenster und Türen. Draußen bleiben Grünschnitt, Dachpappe und Mineralfaserabfälle.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, AVV 170904. Hinein dürfen Tapeten- und Teppichreste, Laminat, Bauschutt, Rigips, Holz, Kunststoff, Keramik, Verpackungen, Styropor, Folien, Heraklitplatten und Restmüll. Draußen bleiben teerhaltiger Straßenaufbruch, Farben und Lacke, Mineralfaserabfälle und Asbestzementplatten.
Bauschutt, AVV 170107. Hinein dürfen Beton, Mauerwerk, Porzellan, Keramik, Dachpfannen, Zement, Fliesen, Ziegel, Badezimmer-Porzellan und Steine. Draußen bleiben Tapetenreste, Kunststoffe, Metalle, Asbestzementplatten, Rigips, Porenbeton, Holz, Folien, Heraklitplatten, Ytong, Bims und Mineralfaserabfälle.
Grünschnitt, AVV 200201. Hinein dürfen Unkraut, Laub, Zweige, Sträucher, Grasschnitt, Baumschnitt und ungekochte pflanzliche Nahrungsmittelreste. Draußen bleiben Stamm- und Wurzelholz, Bauholz, lackiertes Holz und Speisereste.
Gemischte Siedlungsabfälle, AVV 200301. Das ist der klassische Restmüllcontainer. Hinein dürfen Spielzeug ohne Elektronik, Haushaltsabfälle, Haushaltsgeräte ohne Elektronik, Schrankinhalte, Textilien, Bücher, Aktenordner, Tapetenreste und Porzellan. Draußen bleiben Glas, Bauschutt, Elektroschrott, Farben und Lacke, Grünschnitt und Autoreifen.
Sperrmüll, AVV 200307. Hinein darf Hausrat, der nicht in den Restmüll passt: Schränke, Regale, Sofas, Hocker, Stühle, Sessel, Tische, Schreibtische, Betten, Liegen, Matratzen, Teppiche und Fahrräder. Draußen bleiben Elektrogeräte, Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Lampen, Farben und Lacke, Autoreifen, Bauschutt, Renovierungsabfälle und Laminat.
Containergrößen und Maße.
Absetzcontainer stehen von 5,5 m³ bis 10 m³ zur Verfügung, Abrollcontainer von 8 m³ bis 30 m³. Die Maße entscheiden darüber, ob der Container überhaupt auf Ihren Stellplatz passt.
- Absetzcontainer 5,5 m³: 3,50 m Länge x 1,85 m Breite x 1,25 m Höhe
- Absetzcontainer 7 m³: 3,70 m x 1,85 m x 1,50 m
- Absetzcontainer 10 m³: 3,70 m x 1,90 m x 1,70 m
- Abrollcontainer 8 m³: 4,70 m x 2,30 m x 1,00 m
- Abrollcontainer 10 m³: 4,70 m x 2,30 m x 1,10 m
- Abrollcontainer 25 m³: 5,20 m x 2,35 m x 2,10 m
- Abrollcontainer 30 m³: 5,60 m x 2,35 m x 2,30 m
Stellplatz und Genehmigung.
Auf Privatgrund brauchen Sie keine Genehmigung. Achten Sie nur auf einen tragfähigen Untergrund: Ein voller Container drückt sich in weiches Pflaster und in frischen Asphalt. Legen Sie Kanthölzer unter, wenn Sie Spuren vermeiden wollen.
Auf öffentlicher Straße, dem Gehweg oder einem Parkstreifen brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. In Düsseldorf beantragen Sie diese beim Amt für Verkehrsmanagement, meist zusammen mit einer Halteverbotszone. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Werktagen und mit einer Gebühr je nach Standzeit und Fläche. Wer ohne Erlaubnis abstellt, zahlt ein Verwarnungsgeld und im Zweifel die Abschleppkosten. Beauftragen Sie eine Firma, übernimmt sie den Antrag.
Was kostet ein Container bei der Entrümpelung?
Den Preis bestimmen drei Faktoren: Größe, Abfallart und Region. Bauschutt wiegt viel und wird oft nach Tonnen abgerechnet, Sperrmüll und Mischabfall laufen meist über eine Pauschale je Container. Die folgende Tabelle nennt Richtwerte für Sperrmüll und gemischten Hausrat inklusive Anlieferung, Standzeit, Abholung und Entsorgung. Was eine komplette Räumung mit Personal kostet, rechnen wir im Beitrag Was kostet eine Entrümpelung durch.
| Größe | Typische Füllmenge | Richtpreis |
|---|---|---|
| 5,5 m³ Absetzcontainer | ein Zimmer oder ein voller Keller | 250-400 Euro |
| 7 m³ Absetzcontainer | zwei Zimmer oder Dachboden und Keller | 300-500 Euro |
| 10 m³ Container | kleine Wohnung bis 45 Quadratmeter | 380-650 Euro |
| 25 m³ Abrollcontainer | Wohnung bis 90 Quadratmeter | 700-1.200 Euro |
| 30 m³ Abrollcontainer | Haus oder Messie-Objekt | 800-1.500 Euro |
| Bauschutt 5,5 m³ | Fliesen, Beton, Mauerwerk | 180-350 Euro |
| Altholz 10 m³ | Möbel aus unbehandeltem Holz | 250-450 Euro |
Die Spannen sind Richtwerte und schwanken regional deutlich. Auf dem Land zahlen Sie weniger als im Ballungsraum, weil Anfahrt und Deponiegebühren günstiger ausfallen. Vergleichen Sie immer, ob die Entsorgung im Preis steckt oder nach Gewicht dazukommt. Bei einer Pauschale kennen Sie Ihre Kosten vorab, bei Gewichtsabrechnung erst nach dem Wiegen.
Selbst mieten oder Firma beauftragen?
Rechnen Sie ehrlich. Sie sparen die Arbeitskosten, tragen aber das Risiko für Größe, Sortierung und Genehmigung. Ein Fachbetrieb kalkuliert das Volumen aus Erfahrung, meldet die richtige Fraktion an und übergibt das Objekt besenrein. Wie sich die Rechnung im Einzelfall dreht, zeigt unser Vergleich Entrümpelung selber durchführen. Geht es nur um einen Kellerraum, hilft die Anleitung zum Keller entrümpeln weiter.
Wir von FERMA bestellen den Container, stellen ihn auf, sortieren beim Räumen direkt in die richtige Fraktion und rechnen pauschal ab. Sie erhalten einen Preis, keine Nachforderung nach dem Wiegen.
FERMA räumt Wohnungen, Keller, Dachböden und Gewerbeobjekte in Düsseldorf und im Umkreis. Unsere Teams kennen die Fraktionen der Entsorger, melden die passende AVV-Nummer an und vermeiden so die teuren Nachsortierungen.
- ✔︎Kostenlose Besichtigung mit Volumenschätzung vor Ort
- ✔︎Festpreis inklusive Container, Transport und Entsorgung
- ✔︎Antrag der Sondernutzungserlaubnis übernehmen wir
- ✔︎Besenreine Übergabe und Entsorgungsnachweis
Häufige Fragen zum Entrümpelungscontainer.
Wie viele Kubikmeter brauche ich pro Zimmer? Rechnen Sie mit 5 m³ bis 7 m³ je durchschnittlich möbliertem Zimmer. Ein voll gestellter Keller oder Dachboden zählt wie ein zusätzliches Zimmer.
Darf Glas in den Mischcontainer? In aller Regel nicht. Scherben verunreinigen die Fraktion und beschädigen die Sortiertechnik. Flach- und Fensterglas melden Sie getrennt an oder bringen es zum Wertstoffhof.
Wie lange darf der Container stehen? Üblich sind 7 bis 14 Tage im Grundpreis. Jeder weitere Tag kostet einen Zuschlag. Auf öffentlichem Grund begrenzt die Sondernutzungserlaubnis die Standzeit.
Was passiert bei falscher Befüllung? Der Entsorger sortiert den Inhalt von Hand nach und stellt den Aufwand in Rechnung. Bei Schadstoffen kommt eine Sonderentsorgung dazu. Deshalb lohnt die saubere Trennung vor dem Beladen.
Zahle ich pauschal oder nach Gewicht? Beides gibt es. Die Pauschale enthält Bereitstellung, Anlieferung, Abholung und Entsorgung. Bei Gewichtsabrechnung zahlen Sie den tatsächlichen Tonnagepreis, kennen die Summe aber erst nach dem Wiegen.
Fazit.
Die richtige Fraktion, die passende Größe und ein genehmigter Stellplatz halten die Kosten stabil. Trennen Sie Schadstoffe, Elektroschrott und Glas konsequent ab, laden Sie nur bis zur Ladekante und planen Sie Volumen mit Reserve. Wer den Aufwand abgeben will, bucht die Räumung samt Entrümpelung Container als Festpreis bei FERMA.
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